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Urteil gegen Tauschbörsen

Anbieter von P2P-Software im Kreuzfeuer der Medienindustrie



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www.supremecourtus.gov
Wenn ein Nutzer von P2P-Software diese nutzt um Urheberrechtlich geschützte Daten zum Tausch an zu bieten oder selber herunter zu laden, kann der Anbieter der Software für die Schäden haftbar gemacht werden.
Die Hoffnung der Verteidiger stützte sich bis zu Letzt auf ein Urteil des Obersten Gerichtshof von vor 21 Jahren. 1984 wurde Sony der Vertrieb seiner Betamax-Videorecorder mit der Begründung erlaubt, dass Produkte mit einer substanziellen legalen Nutzungsmöglichkeit trotz einer möglichen illegalen Nutzung verkauft werden dürfen. Einige der niedrigeren Instanzen hatten sich zuvor auf dieses Urteil berufen was die Hoffnung schürte.
Doch letzendlich trug die Lobby der Musik- und Filmindustrie den Sieg davon, obwohl der vorsitzende Richter sympathien zu den Standpunkten beider Parteien hatte und eine Entscheidung zu Gunsten der Tauschbörsen als sehr warscheinlich galt.

Quelle :  SupremeCourtUS.gov
Dazu im Postpla.net :  Kein Thema angegeben
Geschrieben von Virtrael am 28.06.05 21:09 (seit dem 1209 mal gelesen)
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