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Auktionen: Neues Widerrufsrecht

Seit dem 24. August 2006 gibt es ein neues Widerrufsrecht für Online-Auktionen



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Das Kammergericht Berlin hat mit seinem Beschluss vom 18. Juli 2006 (Az. 5 W 156/06) die zweiwöchige Widerrufsfrist auf einen Monat verlängert. In einem neueren Urteil vom 24.08.2006 (Az. 3 U 103/06) hat sich das Oberlandesgericht Hamburg dem Urteil des Kammergerichts Berlin angeschlossen.

Als Begründung für das neue Widerrufsrecht stützen sich beide Gerichte auf der Ausnahmebestimmung des § 355 Abs. 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieses räumt dem Verbraucher eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf einen Monat ein, wenn er erst nach Vertragsabschluss über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist. Eine ordnungsgemäße Belehrung kann nach dem Gesetz ausschließlich in Textform – z.B. durch eine E-Mail – erfolgen, Hinweise auf einer Internetseite (Artikelbeschreibung bei eBay) genügen nicht. Mit dem Abschluss einer Auktion sei daher der Verbraucher noch nicht in hinreichender Form über das Widerrufsrecht aufgeklärt. Experten prophezeien nun einen Berg von Abmahnwelle, die alle gewerblichen ebay-Händler treffen kann, welche weiterhin über eine Widerrufsfrist von zwei Wochen belehren.

So bewegt man sich als eBay-Händler auf der sicheren Seite:
Anfang September 2006 gab es bereits erste Abmahnopfer, unter anderem mahnt der „Verein für lauteren Wettbewerb“ aus Stuttgart Online-Händler ab. Es wird daher gewerblichen eBay-Händlern geraten, ihre Widerrufsbelehrung auf einen Monat umzustellen. Übrigens muss die Widerrufsfrist ein Monat lauten und darf nicht von zwei auf vier Wochen umgestellt werden. Darüber hinaus wird empfohlen, die Widerrufsbelehrung nicht nur in den AGB, sondern auch in voller Länge in der Artikelbeschreibung bei eBay aufzuführen. Außerdem sollten Händler ihre Kunden immer direkt mit Vertragsschluss per E-Mail über das Widerrufsrecht belehren.

Anmerkung des Autors: es besteht ein Unterschied zwischen Widerrufs- und Rückgaberecht ein.


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Geschrieben von IVI am 15.09.06 22:10 (seit dem 1797 mal gelesen)
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